Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) der Webmasterei Prange, (im Folgenden „Webmasterei Prange“ oder „Auftragnehmer“ genannt) gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam als „Kunde“ bezeichnet) für alle Leistungen von Webmasterei Prange ausschließlich, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Webmasterei Prange ergibt.
    2. Entgegenstehende oder von den AGB von Webmasterei Prange abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Webmasterei Prange stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von Webmasterei Prange gelten auch dann, wenn Webmasterei Prange in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    3. Diese AGB haben gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, Gültigkeit für alle Angebote und Verträge im Rahmen laufender als auch zukünftiger Vertragsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung gelten diese AGB gegenüber Unternehmern als angenommen.
    4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    5. Individualvereinbarungen gehen den AGB vor.
  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig
    2. Die Parteien nennen Ansprechpartner bzw. Projektverantwortliche und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten, unter Angabe der üblichen Kontaktdaten (Telefon einschließlich Mobilnummer, Faxnummer, E-Mail). Der Projektverantwortliche des Kunden ist insoweit Empfangsbote des Kunden. Näheres regelt Ziffer 6.
    3. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
    4. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
    5. Webmasterei Prange ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller gegenseitigen Vertragspflichten zu beauftragen.
  1. Vertragsschluss

    1. Der Kunde stellt an den Auftragnehmer eine unverbindliche Anfrage.
    2. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein Angebot, das alle wichtigen Inhalte des Geschäfts enthält, sowie ausdrücklich auf diese AGB hinweist und sie somit in den zu schließenden Vertrag einbezieht. Dieses Angebot/Vertrag wird dem Kunden zur Annahme übersandt.
    3. Der Kunde nimmt das Angebot durch Unterschrift unter den Vertrag und Rücksendung an den Auftragnehmer an. Dies kann auch in Textform (E-Mail, Fax, etc.) erfolgen.
    4. Will der Kunde vom Angebot abweichen und/oder nimmt Änderungen am Angebotstext vor, stellt dies ein neues Angebot des Kunden an den Auftragnehmer dar. An dieses Angebot ist der Kunde zwei Wochen gebunden.
    5. Der Auftragnehmer kann das neue Angebot durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform (E-Mail, Fax, etc.) annehmen.
    6. Mündliche Erklärungen des Auftragnehmers bleiben bis zur Bestätigung in Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, etc.) unwirksam.
    7. Vertragspartner sind der Auftragnehmer und der im Angebot genannte Kunde. Ist der im Vertrag genannte Kunde nicht selbst der Seiteninhaber oder wird vom tatsächlichen Seiteninhaber ein Vermittler oder Administrator eingeschaltet, so haftet der tatsächliche Seiteninhaber zusammen mit dem im Vertrag genannten Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Auftragnehmer eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des tatsächlichen Seiteninhabers vorliegt.
    8. Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag mit dem Auftragnehmer dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen werden.
    9. Maßgeblich für die Wahrung von Fristen bezüglich des Vertragsschlusses ist der Zugang der ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsformulars bei Webmasterei Prange.
    10. Abweichend von den vorgenannten Regelungen gilt: Einzelaufträge sowie zusätzliche Leistungen im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 € netto keines Kostenvoranschlags. Insbesondere können solche Zusatzleistungen mündlich oder in Textform vereinbart werden. Soweit die Webmasterei Prange von den durch den Kunden freigegebenen Kostenvoranschlägen um bis zu 15 % der vorausgeschätzten Kosten abweicht, bedürfen diese Abweichungen keiner gesonderten Vereinbarung. Das gilt insbesondere, wenn sich im Rahmen der Auftragsausführung Änderungen oder Erweiterungen des zuvor geschätzten Aufwands ergeben, die von der Webmeistere Prange als solche gekennzeichnet wurden.
  1. Vertragsgegenstand (allgemein)

    1. Leistungen des Auftragnehmers unterfallen in aller Regel dem Dienstleistungsrecht. Der Auftragnehmer schuldet insoweit das Bemühen um den Erfolg.
    2. Vertragsinhalt können Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung seiner Webseite und / oder seiner Anzeigen in Suchmaschinen und sonstigen Portalen nicht vom Auftragnehmer garantiert werden kann, da die diesbezüglichen Kriterien und etwaige Kosten von den jeweiligen Anbietern definiert werden und jederzeit Änderungen unterliegen können
    3. Der Auftragnehmer entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Richtlinienübertretung) seiner Webseite seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen oder Portale, da dies einzig im Ermessen der jeweiligen Betreiber liegt. Eine Ausnahme besteht, sofern ein Fall zwingender Haftung nach diesen AGB vorliegt.
    4. Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Termine vor Ort beim Kunden sind gesondert zu vereinbaren.
    5. Webmasterei Prange erbringt – vorbehaltlich einer anderen Regelung mit dem Kunden – in der Regel technische Leistungen. Die Einhaltung der Gesetze und die Rechtskonformität der beauftragten Leistungen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für Datenschutzrechtliche Aspekte der beauftragten Leistungen. Der Kunde hat die intern für den Einsatz der beauftragten Leistungen erforderlichen Dokumentationen zu erstellen und die Nutzung der Dienste zu verantworten sowie etwaig erforderliche Informationspflichten zu erfüllen. Erforderliche Rechtstexte wird der Kunde anliefern; von der Webmasterei Prange genutzte rechtliche Inhalte sind lediglich als Mustertexte zu verstehen.
    6. Abnahmen des Kunden in früheren Leistungsphasen sind verbindlich. Änderungswünsche hinsichtlich abgenommener Leistungen können insbesondere Auswirkungen auf andere Leistungen haben und sind daher zusätzlich kostenpflichtig. Änderungen bereits abgenommener oder aufgrund von Absprachen bereits begonnener Leistungen sind gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer wird mitteilen welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.
    7. Der Auftragnehmer unterliegt keinerlei Konkurrenzverbot und kann demnach auch für unterschiedliche Firmen der gleichen Branche tätig werden.  
    8. Der Kunde ist rechtlicher Betreiber und Verantwortlicher der betreuten Webseiten bzw. Profile. Der Kunde wird den Auftragnehmer mit den erforderlichen Zugängen versorgen. Richtet der Auftragnehmer erstmals derartige Seiten ein, verschafft er dem Kunden die Zugänge. Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer explizit zur Ersteinrichtung und Eröffnung entsprechend beauftragten Accounts, sofern er noch nicht über solche verfügt. Der Kunde sichert diesbezüglich seine erforderliche Mitwirkung zu.
    9. Etwaige Reaktionszeiten berechnen sich innerhalb der üblichen Erreichbarkeit (Mo – Fr von 10 – 17 Uhr).
  1. Vertragsgegenstand Onlinewerbung

    1. Vertragsleistungen im Bereich Onlinewerbung bestimmen sich in aller Regel nach Dienstvertragsrecht. Dies bedeutet: Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der Onlinewerbung sein Bemühen um einen zwischen den Parteien definierten Erfolg, garantiert aber nicht den Eintritt des Erfolgs an sich, insbesondere nicht das Erreichung von Zielen, welche sich der Kunde selbst gesetzt hat; bspw. die Erhöhung seiner Umsätze, längeres Verbleiben auf seiner Webseite durch Besucher, o.ä. Soweit Erfolgselemente wie z.B. die Einrichtung eines Accounts oder einer bestimmten Kampagne vereinbart werden, dienen diese lediglich der Vorbereitung der Dienstleistung und ändern die rechtliche Bewertung nicht. Sollte im Zweifel angenommen werden, dass Werkvertragsrecht anwendbar ist, so bezieht sich der geschuldete Erfolg ebenfalls nur auf die entsprechend durchzuführenden Handlungen, nicht aber auf damit verbundene Erwartungen des Kunden.
    2. Soweit der Kunde Webmasterei Prange mit Leistungen aus dem Bereich der Onlinewerbung beauftragt hat, wird die zugrundeliegende Werbestrategie in einem Erstgespräch mit dem Kunden aufbereitet. Webmasterei Prange wird aufgrund der im Erstgespräch entwickelten Werbestrategie unter Anwendung von Fachwissen und nach bestem Wissen zulässige Medien- und/oder Werbeschaltungen durchführen sowie Kampagnen und Texte optimieren sowie Preisentscheidungen nach Ermessen treffen.
    3. Der Kunde ist angehalten, den aktuellen Kampagnenstand im jeweiligen Portal mitzuüberwachen und gewünschte Veränderungen an den Auftragnehmer zu melden.
    4. Sofern vom Kunden gewünschte Keywords und Werbetexte gegen Bestimmungen des Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen, verbleibt das Haftungsrisiko beim Kunden. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde Webmasterei Prange auf erste Anforderung frei.
    5. Beauftragt der Kunde Webmasterei Prange mit der Schaltung bezahlter Werbung – insbesondere im Bereich von Google Ads (oder vergleichbaren Diensten) – richtet Webmasterei Prange ein entsprechendes Nutzerkonto für den Kunden ein und verwaltet dieses. Sieht der zugrunde liegende Auftrag vor, dass Webmasterei die Betreuung eines bereits bestehenden, ähnlichen Kontos übernimmt, verpflichtet sich der Kunde mit Vertragsschluss die Zugangsdaten unaufgefordert bereitzustellen. Die Pflicht zur Bereitstellung der Nutzerdaten erstreckt sich über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit. Für den Fall, dass der Kunde diese Zugangsdaten während der laufenden Vertragslaufzeit ändert und damit Webmasterei Prange vorsätzlich den Zugang verweigert, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vereinbarten und bis Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Beschränkung des Zugangs üblicherweise noch anfallenden Agenturgage fällig, wobei die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vorbehalten bleibt.
    6. Sofern durch den Auftragnehmer auch Mediabudgets für die Bewerbung bestimmter Inhalte verwaltet werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, die Höhe des jeweiligen Budgets vorab mitzuteilen und ggfls. Vorab auf Anforderung des Auftragnehmers bereitzustellen.
    7. Die von Webmasterei Prange angelegten Kampagnen und sonstige Werbeschaltungen sind kundenspezifisch und orientieren sich an die Inhalte auf der vom Kunden übermittelten Zielseite bzw. den im Erstgespräch entwickelten Strategien.
    8. Webmasterei Prange ist befugt, die laufenden Kampagnen des Kunden jederzeit bezüglich des gewünschten Erfolgs zu überprüfen und Änderungen sowie Optimierungen auf der Basis des vorhandenen Fachwissens eigenmächtig einzuarbeiten. Darunter fällt insbesondere die Änderung von Keywords und Werbetexten.
    9. Basierend auf dem vorhandenen Fachwissen steht Webmasterei Prange bei der Optimierung der Kampagnen des Kunden Ermessen bezüglich variabler Faktoren wie Klickpreis, Position und Impression zu. Gleichwohl wird Webmasterei Prange dieses Ermessen in Anlehnung an die vom Kunden geäußerten Wünsche sowie den weitergehenden Leistungsgegenstand anpassen.
    10. Nach Maßgabe des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses stellt der Kunde Webmasterei Prange ein entsprechend einzusetzenden Budgets zur Verfügung. Gleichermaßen wird der Kunde zur Zahlung der ggf. anfallenden Einrichtungsgebühren verpflichtet. Webmasterei Prange ist in diesem Zusammenhang jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen. Für Leistungsverzögerungen aufgrund von ausbleibenden oder verspäteten Zahlungen haftet der Kunde.
    11. Vom Kunden überlassene Inhalte und Materialien sowie zur Bewerbung gewünschte Inhalte Dritter (z.B. Markenlogos, Werbetexte und Produkte) dürfen vom Auftragnehmer uneingeschränkt für die Leistungserbringung genutzt werden, sofern der Kunde nicht explizit auf etwaige Beschränkungen (rechtlicher oder tatsächlicher Art) hinweist. Sollte der Auftragnehmer auf Grund von überlassenen Inhalten oder deren Nutzung durch Dritte in Anspruch genommen werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von derartigen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.
    12. Vereinbaren der Kunde und Webmasterei Prange auf bestimmte Zeiträume festgelegte Budgets garantiert Webmasterei Prange nicht, dass dieses Budget für alle Leistungen des laufenden Zeitraums ausreicht oder im laufenden Zeitraum komplett aufgebraucht werden kann. Im Rahmen des zulässigen Ermessens wird Webmasterei Prange in diesen Fällen übrig gebliebenes Budget aufbrauchen oder entsprechendes Guthaben auf den folgenden Zeitraum übertragen.
    13. Der Kunde erkennt an, dass die von Webmasterei Prange dargestellten Ergebnisse teilweise von dem Verhalten externer Dienstleister abhängig ist und in diesem Zusammenhang keine Garantie bezüglich der Vollständigkeit der Ergebnisliste abgegeben werden kann.
    14. Onlinewerbung benötigt zur effektiven Wirksamkeit in der Regel einige Wochen. Die Leistungen der Webmasterei Prange sind daher auf eine längere Zeit angelegt. Die auf die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Leistungen von Webmasterei Prange fallen zu einem großen Teil mit dem Beginn der Vertragslaufzeit an. Soweit die Parteien Monatsbudgets vereinbart haben, handelt es sich bei diesen nicht um die jeweiligen Arbeitszeiten einer Woche oder eines Monats, sondern ergeben ein Gesamtbudget an Leistungen für die festgelegte Vertragslaufzeit. Webmasterei Prange ist berechtigt, das vorhandene Budget nach bestem Wissen und aufgrund der fachlichen Expertise selbständig einzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Gesamtbudget zu erwerben und gleichzeitig berechtigt, dieses Gesamtbudget an Leistungen bei Webmasterei Prange abzurufen.
    15. Die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bereich des Online-Marketing unterfällt regelmäßig dienstvertraglichen Vorschriften. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften ist Webmasterei Prange bezüglich einiger Leistungen auf eine unverzügliche Freigabe des Kunden angewiesen. Es gelten die Bestimmungen zur Abnahme von Entwicklungsleistungen.
    16. Im Falle von Erfolgs-, Budget oder umsatzabhängiger Vergütung des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, die Nachvollziehbarkeit der entsprechenden vergütungsrelevanten Faktoren, gemäß etwaiger Vorgaben des Auftragnehmers, zu gewährleisten. Hierzu gehört die Einrichtung von Zählpixeln, Conversion Cookies oder Landing-Pages ebenso wie die Bereitstellung der sich ergebenden Daten auf monatlicher Basis oder abweichend geregelten Intervallen.
  1. Vertragsgegenstand Softwareerstellung / -Anpassung /-Lizenzierung, Websites

    1. Vereinbaren die Parteien die Entwicklung einer Software, ergeben sich Art und Umfang der gegenseitig geschuldeten Leistungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag und ggf. einem dem Vertrag angehangenen Pflichtenheft. Die Regelungen zu Softwareerstellungen gelten explizit auch für die Leistung der Website-Erstellung.
    2. Der Kunde hat vor Vertragsschluss mit Webmasterei Prange zu überprüfen, ob die zu entwickelnde Software tatsächlich seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er versichert, dass ihm die wesentlichen Funktionsmerkmale und Bedingungen bezüglich der zu entwickelnden Software bekannt sind.
    3. Für Art, Qualität und Umfang der Leistungen sind ausschließlich die fixierten Vereinbarungen ausschlaggebend. Sonstige von den Parteien getroffene Absprachen oder geäußerte Anforderungen werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren. Nachträgliche Änderungen bezüglich der vereinbarten Leistungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
    4. Erkennt der Kunde, dass die Leistungen anhand des Vertrages oder sonstiger Leistungsbeschreibungen und Anweisungen von Webmasterei Prange nicht ausführbar sind, hat der dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    5. Nach Abschluss des Entwicklungsprozesses erhält der Kunde die erstellte Software bestehend aus dem gewünschten Programm sowie einer entsprechenden Bedienungsanleitung. Auf welche technischen Hilfsmittel bei der Auslieferung zurückgegriffen wird, richtet sich nach der vorherigen Absprache der Parteien. Fehlt eine solche Absprache, ist Webmasterei Prange berechtigt, Software sowie Bedienungsanleitung auf einem Medium eigener Wahl, welches den aktuellen Stand der Technik spiegelt, auszuliefern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des zugrundeliegenden Quellcodes.
    6. Webmasterei Prange ist für die Art und Weise der Entwicklung der Software allein verantwortlich. Dem Kunden steht bezüglich der zur Entwicklung notwendigen Arbeitsschritte und Leistungen kein Weisungsrecht zu. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von Webmasterei Prange.
    7. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Webmasterei Prange, einen oder mehrere verantwortliche Personen zu benennen, die für die Abnahme der Lieferung, die Leistung, die kundenseitige Koordination sowie für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Leistungserbringung zuständig sind und über das entsprechende Fachwissen verfügen.
    8. Webmasterei Prange verpflichtet sich, die Softwareentwicklung unter Einhaltung geltender Qualitätsstandards sowie in Entsprechung des neustens Stands der Technik zu erbringen. Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie die Erstellung einer ordnungsgemäßen Dokumentation werden zugesagt.
    9. Im Rahmen der Anpassung vorhandener Software gelten die o.g. Vorgaben entsprechend. Der Kunde ist für die Auswahl der gewünschten Leistung, den beabsichtigten Einsatzzweck und inhaltliche Vorgaben zum Leistungsgegenstand verantwortlich, sofern der Auftragnehmer nicht explizit diesbezügliche Beratungsleistungen im Kundenauftrag übernommen hat.
    10. Für die Lizenzierung von Software gelten die Ausführungen zu Urheber- / Nutzungs- und Eigentumsrechten in diesen AGB entsprechend. Auch hier ist der konkrete Einsatzzweck und die Geeignetheit des gewünschten Produktes vom Kunden zu überprüfen.
    11. Die Laufzeit der Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Leistungen richtet sich nach der Parteivereinbarung. Soweit eine solche nicht getroffen wurde, geltend die Kündigungsregeln aus diesen AGB entsprechend.
  1. Besondere Vertragsbedingungen für Tracking-Services und Google Shopping-Services

    1. Webmasterei Prange stellt die gewünschten Software-Lösungen für den Kunden zur Verfügung. Die Einrichtung der Software ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil, kann aber hinzugebucht werden.
    2. Webmasterei Prange liefert eine technische Lösung, die stark von einer richtigen Einbindung und korrekten Nutzung von Drittdiensten abhängig ist. Insoweit wird auf die allgemeinen Bestimmungen in Ziffer 4 der AGB verwiesen.
    3. Der Kunde trägt insbesondere gemäß Ziffer 4 der AGB die alleinige Sorge für die Zulässigkeit der Nutzung der angebotenen Dienste sowie ihm obliegende Dokumentations- und Informationspflichten (gegenüber Website-Besuchern) gemäß der DSGVO.
    4. Vor der Buchung etwaiger Dienste hat der Kunde selbst die Kompatibilität des Dienstes sowie die Eignung für die vom Kunden vorgesehenen Zwecke anhand der auf der Website der Webmeisterei Prange vorhandenen Informationen und FAQ zu prüfen.
    5. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Vertragsbeziehung zum jeweiligen Haupt-Service-Anbieter (z.B. Google). Insoweit wird der Kunde darauf hingewiesen, dass sich die Nutzungsbedingungen der Dienste jederzeit ändern können und die Leistung der Webmeisterei Prange insoweit ggfls. unzulässig werden kann. Webmeisterei Prange bietet auch insoweit nur einen Zusatzdienst an, dessen Verwendungsmöglichkeit und Zulässigkeit allein vom Kunden geprüft und verantwortet werden muss.
  1. Termine; Abnahmen
    1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Webmasterei Prange nur durch den dortigen Ansprechpartner zugesagt werden.
    2. Die Vertragsparteien werden Termine zur Leistungserbringung möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei in Verzug geraten soll, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Ansonsten sind etwaige Termine nur grobe Richtwerte, die insbesondere durch noch offene Vertragsdefinitionen, erforderliche Mitwirkungspflichten (und die Zeit ihrer Erbringung) verändert werden können; die Termine spiegeln daher nur die auf Seiten des Auftragnehmers geschätzten Bearbeitungszeit wider.
    3. Erbringt Webmasterei Prange Werkleistungen (z. B. Entwicklungsleistungen) oder wird von der Webmasterei Prange eine Freigabe oder sonstige Mitwirkungsleistung verlangt, so hat der Kunde unverzüglich nach der entsprechenden Aufforderung, seine entsprechende Mitwirkungshandlung zu erbringen oder die Abnahme der Leistung zu überprüfen. Sollten im Falle der Abnahme oder Aufforderung zur Mitwirkung nach Ansicht des Kunden offensichtliche Mängel der Leistung der Webmasterei Prange zu Tage treten, sind diese Mängel binnen 10 Werktagen schriftlich gegenüber Webmasterei Prange anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht bzw. nicht rechtzeitig, gelten die Leistungen als abgenommen und bei Mitwirkungshandlungen, die nicht in der Bereitstellung von Informationen, sondern in der Freigabe von Handlungen bestehen, wird die Mitwirkung fingiert, d.h. Webmasterei Prange ist zur Vornahme oder Fortsetzung der vertraglichen Handlungen befugt. Werden Mängel der Leistung von Webmasterei Prange vom Kunden gerügt, gelten die entsprechenden Regelungen in diesen AGB.
    4. Unabhängig der vorstehenden Regelungen wird die Abnahme durch den Kunden spätestens mit der fehlerlosen Inbetriebnahme der Leistungen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts fingiert.
    5. Eine Abnahme stellt explizit auch die Aufforderung des Kunden zur Veröffentlichung der Leistungen in der Live-Umgebung dar, insbesondere so weit zuvor die geforderte Funktionalität in einer Testumgebung für den Kunden prüfbar war.
    6. Abnahmen aus vorherigen Leistungsphasen berechtigen den Auftragnehmer zur Fortsetzung der Tätigkeit sowie zur Abrechnung etwaig abgrenzbarer Vergütungsteile. Einwendungen gegen bereits abgenommene Leistungen sind unbeachtlich und etwaige gewünschte Veränderungen oder Erweiterungen werden vom Auftragnehmer nur gegen eine zusätzliche Vergütung und unter Beachtung der Regelungen zu Leistungsänderungen aus diesen AGB umgesetzt; dem Kunden muss insoweit bewusst sein, dass dies zu veränderten Lieferzeiten führt.
  1. Höhere Gewalt

    1. Fälle höherer Gewalt berechtigen Webmasterei Prange, Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird Webmasterei Prange die Leistung aufgrund der höheren Gewalt dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten, unmöglich, wird Webmasterei Prange von der Leistungspflicht frei.
    2. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, die Webmasterei Prange nicht zu vertreten hat oder durch die Webmasterei Prange die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, Ausbruch einer Pan- oder Epidemie, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, sowie Energie- und Rohstoffmangel.
    3. Soweit Webmasterei Prange selbst nicht beliefert wird, obwohl bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben wurden (kongruentes Deckungsgeschäft), wird Webmasterei Prange von der Leistungspflicht frei und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Webmasterei Prange verpflichtet sich, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit von Leistungen unverzüglich zu unterrichten und wird erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstatten.
    4. Wird Webmasterei Prange von der Leistungspflicht frei, ist der Kunde ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  1. Leistungsänderungen

    1. Will der Kunde den vertraglich vereinbarten Umfang der von Webmasterei Prange zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Webmasterei Prange äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die kurzfristig geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Webmasterei Prange von dem nachfolgend dargestellten Verfahren absehen und wird eine Auskunft zu den Folgen der gewünschten Änderung mitteilen.
    2. Webmasterei Prange prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere auf Vergütung, Mehraufwände und Termine haben wird. Erkennt Webmasterei Prange, dass die zu erbringenden Leistungen als Folge der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Webmasterei Prange dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Webmasterei Prange die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Bis dahin angefallene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
    3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Webmasterei Prange dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
    4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags von Webmasterei Prange für die Umsetzung des Änderungswunsches einschließlich der daraus folgenden neuen Termine unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
    5. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der aktuell geltenden Preistagestabelle Vergütung von Webmasterei Prange berechnet.
    6. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.
    7. Webmasterei Prange ist stets berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Webmasterei Prange für den Kunden zumutbar ist.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Webmasterei Prange unverzüglich mitzuteilen.
    2. Der Kunde hat Webmasterei Prange bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von etwaig erforderlichen Informationen (eingeschlossen Rückmeldungen auf inhaltliche Fragen), Bild-, Ton-, Text- oder sonstigem Datenmaterial in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format sowie von Hard- und Software im erforderlichen Umfang. Zudem stellt der Kunde in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
    3. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde räumt Webmasterei Prange die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte ein.
    4. Darüber hinaus gewährleistet der Kunde gegenüber Webmasterei Prange im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten den uneingeschränkten tatsächlichen und/oder Fernzugang (remote access) zu den Räumlichkeiten bzw. Systemen des Kunden und den für Webmasterei Prange notwendigen Bereichen über die gesamte Vertragszeit hinweg zu jeder Tages- und Nachtzeit. Einzelheiten hierzu ergeben sich gegebenenfalls aus dem Angebot bzw. der von den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten und etwaiger Zugangsdaten unverzüglich anzuzeigen und an Webmasterei Prange zu übermitteln. Verzögerungen der Leistungserbringung, die aus der verspäteten Mitteilung resultieren, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Webmasterei Prange.
    6. Alle Angaben des Kunden bezüglich der eingesetzten Systeme, Hardware-Erweiterungen und sonstiger funktionaler Aspekte sind von Webmasterei Prange nicht auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Diese Angaben obliegen der Verantwortung des Kunden.
    7. Der Kunde gewährleistet gegenüber Webmasterei Prange, dass von Webmasterei Prange nicht ausdrücklich autorisierte Personen keinen Zugang zu den in Ziffer 7.4 genannten Räumlichkeiten bzw. Systemen und Bereichen von Webmasterei Prange haben. Die Bedienung von bzw. Eingriffe in durch Webmasterei Prange gelieferte oder betreute Software, Hardware, etc. durch nicht von Webmasterei Prange ausdrücklich autorisierte Personen ist/ sind unzulässig.
    8. Seine vertragliche geschuldeten Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
    9. Sollte der Kunde die mit Webmasterei Prange abgestimmten Termine nicht einhalten und der Zeitraum von sechs Monaten bis zur Abnahme der Webseite überschritten werden, wird für jeden angefangenen Monat eine zu entrichtende Hosting-Gebühr von monatlich 19 Euro (netto) fällig. Dies gilt ausschließlich für Websiteprojekte.
    10. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Softwareerstellung, jedes durch Webmasterei Prange zur Verfügung gestellte Einzelmodul sorgfältig auf seine allgemeine Verwendbarkeit hin in einer abgesicherten Testumgebung zu überprüfen. Dabei hat der Kunde angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, in denen die entwickelte Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er hat den Betrieb der Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen.
  1. Zwischen- und Endabnahme

    1. Bei Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts für die Leistungen des Auftragnehmers stellt die Mitteilung der Fertigstellung von Teilen der geschuldeten Leistung die Aufforderung zur Abnahme dar.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen abzunehmen, die im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (Abnahme). Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat oder wenn der Kunde das vertraglich vereinbarte Entgelt ohne entsprechenden Vorbehalt zahlt, sofern es nicht bereits vor Aufforderung zur Abnahme gezahlt war.
    3. Hat der Kunde bei Auftragserteilung keine klaren Vorgaben im Hinblick auf einen zu leistenden Erfolg gemacht, ist im Zweifel Dienstvertragsrecht anwendbar. In diesen Fällen bedarf es keiner Abnahme.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Kunden innerhalb eines Projekts eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme).
    5. Aufforderungen und Erklärungen von Abnahmen können in Textform erfolgen.
    6. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen ohne schuldhaftes Zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen.
    7. Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Nach seiner Wahl kann entweder der Mangel beseitigt oder ein neues Werk hergestellt werden. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass der Auftragnehmer die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern kann. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist vom Auftragnehmer lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Der Auftragnehmer kann die Nachbesserung jederzeit verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist; in diesem Fall ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt befugt
  1. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Die Preise für die Leistungen von Webmasterei Prange werden in Euro ausgewiesen und verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Vorbehaltlich individueller Regelungen zwischen den Parteien bzw. eines anderweitig festgelegten Zahlungsziels werden die Rechnungen von Webmasterei Prange sofort ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) zur Zahlung fällig.
    3. Die Vergütung von Webmasterei Prange erfolgt nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Webmasterei Prange, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
    4. Der Kunde trägt gegen Vorlage schriftlicher Nachweise durch Webmasterei Prange sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und vertragsgemäß anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten sind vom Kunden nur zu ersetzen, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Webmasterei Prange mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die vertragsgemäße Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, ist Webmasterei Prange berechtigt, eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.
    5. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Webmasterei Prange getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Webmasterei Prange für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Sofern keine Vergütungssätze existieren, erfolgt die Berechnung nach dem üblichen Stundensatzes. Kann auch ein solcher Stundensatz nicht ermittelt werden, richtet sich die Vergütung nach branchenüblichen Empfehlungen.
    6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Webmasterei Prange berechtigt, weitere Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte so lange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Kunde Zahlung geleistet hat. Weiterhin kann Webmasterei Prange die Durchführung noch ausstehender Leistungen wahlweise davon abhängig machen, dass der Kunde die jeweils nächste Teilzahlung in voller Höhe bevorschusst oder für die noch ausstehende Vergütung eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern einer europäischen Großbank bereitstellt.
    7. Daneben ist Webmasterei Prange im Fall des Verzugs des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend zu machen. Webmasterei Prange ist darüber hinaus berechtigt aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen und/ oder einen weiteren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden wird nachgelassen, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.
    8. Soweit der Kunde bei einer monatlichen Zahlungsweise mit insgesamt zwei Raten im Verzug ist, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden vereinbarten Vergütungen (und ggfls. Kosten) sofort fällig.
    9. Webmasterei Prange ist berechtigt, pauschal für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 zu berechnen. Jede weitere Mahnung löst weitere Mahngebühren in Höhe von jeweils € 10,00 aus.
  1. Gewährleistung und Haftung

    1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Leistung mit der Beschaffenheit und dem Verwendungszweck gemäß einer etwaigen Auftragsbestätigung. Im Falle einer dynamischen Leistungserbringung gilt eine Beschaffenheit nicht als vereinbart, soweit sie sich auf ein Endprodukt bezieht. Nach Abnahme ist die Beschaffenheit der Vor- und Zwischenerzeugnisse, auf die sich die Erklärung bezieht, vereinbart. Dasselbe gilt bei sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
    2. Webmasterei Prange gewährleistet, dass alle Leistungen im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung frei von für Webmasterei Prange erkennbaren Material- bzw. Herstellungsfehlern sind und dass gelieferte Software auf der vereinbarten Hardware ablauffähig ist.
    3. Beim Einsatz von Produkten von Drittanbietern besteht lediglich die Pflicht, die für den Kunden angefertigten Leistungen für eine ordnungsgemäße Einbindung zur Verfügung zu stellen. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Drittproduktes bestehen allein gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Mängel, die durch technische Änderungen durch Drittanbieter entstehen sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten.
    4. Der Kunde darf die Entgegennahme von Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
    5. Treten nach der Abnahme an Werkleistungen Mängel auf, die im Verantwortungsbereich von Webmasterei Prange liegen, wird Webmasterei Prange unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Vorliegen dieser Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt, und, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, in angemessener Zeit auf die Mängelanzeige
      –     telefonischen Support zu den üblichen Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 16:00 Uhr) leisten,
      –     für den Fall, dass der telefonische Support nicht zur Behebung der Mängel führt, Support per E-Mail oder Fernzugang leisten,
      –     bzw. für den Fall, dass auch diese Form des Supports nicht zur Behebung der Mängel führt, notfalls vor Ort die Mängel beheben.
    6. Ergänzend stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, für die jedoch eine Verjährungsfrist von 1 Jahr gegenüber Unternehmern gilt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, soweit der Mangel durch den Auftragnehmer arglistig verschwiegen wurde.
    7. Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.
    8. Der gewerbliche Kunde verliert seine Gewährleistungsrechte, sofern er offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach ihrem Entdecken schriftlich gegenüber Webmasterei Prange rügt.
    9. Die Mangelgewährleistung setzt voraus, dass der Mangel vom Kunden reproduzierbar dargestellt und erläutert wird, inwieweit der Mangel von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.
    10. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn Webmasterei Prange nachweist, dass die auftretenden Fehler auf eine unsachgemäße bzw. vertragswidrige Benutzung (Handling) der Werkleistungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter und/oder unautorisierte Dritte zurückgehen. Bei gelieferter Software gilt dies insbesondere dann, wenn die Mängel aus dem Umstand resultieren, dass diese in eine Software- bzw. Hardwareumgebung eingesetzt wird, die nicht den jeweiligen Vorgaben von Webmasterei Prange im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht oder wenn die Mängel als Folge einer Installation, Veränderung und/oder Erweiterung durch den Kunden selbst auftreten.
    11. Webmasterei Prange haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Webmasterei Prange – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme für das konkrete Projekt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Projekts dem Kunden gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.  Soweit die Haftung von Webmasterei Prange ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Webmasterei Prange.
    12. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
    13. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Datenverlust, Datennetzausfälle, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Rahmen der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, Webmasterei Prange haftet unbeschränkt gemäß der vorstehenden Ziffer.
    14. Eine weitergehende Haftung von Webmasterei Prange als in diesen AGB ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Webmasterei Prange haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf Programmierleistungen bzw. Programmen oder Hardware des Kunden oder von ihm beauftragten Dritten beruhen. Webmasterei Prange haftet daneben nicht für Fehlbedienungen durch den Kunden wie auch nicht für Fehler oder fehlerhafte Abläufe auf Basis der Betriebssysteme und eingesetzten Programmier- und Systemumgebungen anderer Hersteller. Schließlich haftet Webmasterei Prange nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    15. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten auch in Bezug auf Gewährleistungspflichten.
    16. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche beziehen sich allein auf die vertragliche Leistung im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Webmasterei Prange haftet insoweit weder für tatsächliche oder rechtliche Veränderungen, die den beabsichtigen Einsatz der Leistung betreffen, noch für die Erbringung von Updates oder Upgrades oder deren bloße Möglichkeit. Updates und Upgrades sind in aller Regel gesondert zu vergüten.
    17. Der Kunde ist und bleibt für seine Websites oder betreuten Social Media Profile rechtlich verantwortlich. Er hat bei Nutzung jedweder Dienste sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den Gesetzen genutzt werden (z.B. Einrichtung eines Cookie-Consent-Plug-Ins für die Ermöglichung von Tracking-Cookies) sowie die Nutzung rechtswidriger Inhalte auf seinen Websites und Social Media Profilen und sämtliche sonstigen Handlungen zu unterlassen, die den Fortbestand seiner entsprechenden Aktivitäten gefährden könnten. Werden die Website des Kunden oder seine Social Media Profile oder sonstigen Kunden gesperrt und die Leistung des Auftragnehmers insoweit unmöglich, haftet der Kunde für den entstehenden Schaden.
  1. Urheber- / Nutzungs- und Eigentumsrechte
    1. Sämtliche gestalterischen Leistungen, die Webmasterei Prange erbringt (z.B. Zeichnungen, Vorlagen, Entwürfe, Stories, Slogans, Texte, Markenbezeichnungen, Programmierleistungen, sonstige gestalterische Leistungen usw.) unterfallen dem geltenden Urheberrecht. Vorschläge sowie Weisungen des jeweiligen Vertragspartners oder seiner Erfüllungsgehilfen begründen in der Regel kein Miturheberrecht.
    2. Webmasterei Prange stellt dem Kunden die Leistungen ausschließlich für die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Zwecke zur Verfügung. An Sachgegenständen (z. B. Hardware, Datenträgern, Dokumentationen etc.) verbleibt das Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Webmasterei Prange. Im Rahmen von Kaufverträgen bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vorbehalten.
    3. Im Hinblick auf von Webmasterei Prange erbrachte Leistungen, die durch eingetragene Rechte geschützt sind oder Urheberrechtsschutz genießen (z. B. Software etc.) räumt Webmasterei Prange dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht sub-lizenzierbares, räumlich, zeitlich und inhaltlich auf die Zwecke des konkreten Projekts (gemäß Angebot bzw. Leistungsbeschreibung) beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart wird, insbesondere keine Vervielfältigungsrechte und Vermietrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.
    4. Typische Gestaltungsstile (z.B. Linien, Farben, Layouts) sowie einzelne Grafikelemente wie Buttons oder sonstige Schaltflächen sowie Codes werden zwangsläufig wiederholt von Webmasterei Prange für einzelne Auftragsbearbeitungen eingesetzt. Der Kunde erhält hieran – auch nach Einräumung des oben beschriebenen Nutzungsrechts – ausdrücklich kein Exklusivrecht.
    5. Soweit Webmasterei Prange für die Erbringung der Leistungen im Einzelfall auf Inhalte lizenzfreier Grafiksammlungen oder sonstiger Kollektionen sowie auf Open Source Elemente zurückgreift, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Inhalte auch von Dritten verwendet werden und können insoweit Rechte des Kunden eingeschränkt sein. Dieser Umstand begründet keinerlei Ansprüche gegen Webmasterei Prange. Im Übrigen behält sich Webmasterei Prange eine Mehrfachverwendung von Inhalten – sofern geltendes Recht dies erlaubt – ausdrücklich vor.
    6. Der Kunde hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, keinen Anspruch auf Einräumung von Rechten an, Nutzung oder Herausgabe der Quellcodes an von Webmasterei Prange erstellter und gelieferter Software. §§ 69 d, e UrhG bleiben unberührt.
    7. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Webmasterei Prange kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
    8. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Webmasterei Prange zur Verfügung gestellte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegenüber dem Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt: Webmasterei Prange wird nach eigener Wahl auf Kosten von Webmasterei Prange für die betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder austauschen. Ist dies Webmasterei Prange nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, hat Webmasterei Prange die Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Für die erfolgte Nutzung kann Webmasterei Prange vom Kunden einen angemessenen Wertersatz verlangen. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Webmasterei Prange bestehen nur, sofern der Kunde Webmasterei Prange über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich unterrichtet, eine Verletzung nicht anerkennt und Webmasterei Prange alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistungen aus Schadensminderungsgründen oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
    9. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er eine Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch die Verletzung spezieller Vorgaben von Webmasterei Prange, durch eine von Webmasterei Prange nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Webmasterei Prange gelieferten Produkten oder Komponenten eingesetzt wird.
    10.  Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
  1. Abwerbungs- und Umgehungsverbot

    1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Kunden, Arbeitnehmer oder sonstige Mitarbeiter der Webmasterei Prange für den Bereich des jeweiligen Leistungsgegenstandes abzuwerben oder Dritte hierbei zu unterstützen. Dieses Abwerbungsverbot gilt vom Abschluss des Vertrages an bis zum Ablauf eines Jahres nach dessen vollständiger Beendigung.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Verbot, eine von Webmasterei Prange der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe an Webmasterei Prange zu zahlen.
    3. Weitergehende Ansprüche der Webmasterei Prange, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  1. Geheimhaltung; Verschwiegenheit

    1. Zur Abwicklung des Vertrages zwischen Webmasterei Prange und dem Kunden ist teilweise die Zurverfügungstellung von vertraulichen Informationen erforderlich. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Herstellungsprozesse, Produkte, geschäftliche Beziehungen, fachliches Know-how, Erfindungen, Strategien, Pläne, Personalangelegenheiten, jegliche Art von digital verkörperten Informationen sowie alle Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind
    2. Die Parteien werden vertrauliche Informationen und dazugehörige Unterlagen, die Ihnen im Zusammenhang mit den auf Basis dieser AGB durchgeführten Projekten bekannt werden, gegenüber Dritten (keine Dritten sind zulässigerweise zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogene Subunternehmer, freie Mitarbeiter, etc.) streng vertraulich behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des entsprechenden Projekts bestehen. Die Vertragspartner werden ihren von dem jeweiligen Projekt betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
    3. Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, soweit diese vom Empfänger zu erbringender Nachweise
      –     dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren,
      –     allgemein bekannt waren oder werden, ohne das dies der Empfänger zu vertreten hat,
      –     dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen wurden,
      –     vom Empfänger unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt worden sind,
      –     aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde oder
      –     von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.
    4. Jede Partei hat das Recht, die Annahme vertraulicher Informationen vor deren Überlassung zurückzuweisen.
    5. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
    6. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
    7. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, werden die Parteien gegebenenfalls einen Datenauftragsverarbeitungsvertrag abschließen und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Projekts bestehen.
    8. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schriftlich- auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Auftragsverhältnis aufzuerlegen.
    9. Der Kunde verpflichtet sich des weiteren, geschützte personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen, als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  1. Datenschutz

    1. Webmasterei Prange stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften gestattet oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
    2. Für die Fälle, in denen im Rahmen der Leistungen von Webmasterei Prange datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen eingeholt werden (müssen), weist Webmasterei Prange darauf hin, dass diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
    3. Die im Rahmen des jeweiligen Auftrags und aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhobenen Daten werden allein zur Abwicklung und nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, zzgl. 3 Jahre (gesetzlich geregelte regelmäßige Verjährungsfrist) aufbewahrt, sofern eine weitere Speicherung nicht aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist.
    4. Für den Kunden ergeben sich aus der Datenschtutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte u.a. Auskunftsansprüche über die gespeicherten Daten, Berichtigung und Löschung der Daten sowie Beschwerderechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Löschungsansprüche bestehen jedoch nur bei einem Interesse an der Löschung, welches gegenüber dem berechtigten Interesse an der Nutzung dieser Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO überwiegt oder wenn die Daten für die vertragliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 Abs. 3 DSGVO). Vorgenannte Rechte ergeben sich unter anderem aus den Artikeln 6, 7, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 77 DSGVO.
    5. Webmasterei Prange wird mit dem Kunden – soweit dies erforderlich ist – einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und im Vorfeld die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Projekts bestehen.
  1. Kündigung

  1. Von der von den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragslaufzeit unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung eines individuell geschlossenen Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für Webmasterei Prange liegt insbesondere dann vor, wenn:
    • der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Webmasterei Prange Abhilfe schafft und für Webmasterei Prange daher ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar wird;
    • der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als 2 Monate in Verzug gerät;
    • der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt
    • der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt und der Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung zurückgenommen wird.
  1. Die Beendigung eines individuellen Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, diejenige Vergütung an Webmasterei Prange zu bezahlen, die am Tag der Beendigung fällig geworden ist oder fällig wird. Etwaige Schadensersatzansprüche von Webmasterei Prange bleiben unberührt.
  2. Kündigungsfristen bestimmen sich vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung wie folgt: Für Jahresverträge ist eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres mit einer Vorlauffrist von 3 Monaten möglich. Für Verträge mit monatlichen Leistungen ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich, jedoch frühestens nach Ablauf des sechsten Monats nach Vertragsbeginn.
  3. Erfolgt eine Kündigung bei einer vereinbarten (Mindest-)Vertragslaufzeit nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der vorhergehenden Vereinbarung, bis er unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt wird.
  4. Kündigung haben schriftlich zu erfolgen, wobei die elektronische Form die Schriftform wahrt.
  1. Abtretung, Zurückbehaltung, Aufrechnung, Nennung

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. Webmasterei Prange darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Webmasterei Prange darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Webmasterei Prange wird mit Logo und Verlinkung sowie Adresse an einer geeigneten Stelle des Internetauftritts des Kunden (z.B. unter dem Impressum) erwähnt und darf sich auch auf anderen Referenzobjekten angemessen darstellen.
  1. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die der unwirksamen Bestimmung sowie den AGB im Ganzen in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.
  3. Streitigkeiten bezüglich des abgeschlossenen Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den hierunter geschlossenen Verträgen zwischen den Parteien ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von Webmasterei Prange.

Stand: November 2022